Prüfung EG Kontrollgeräte - Ingenieurbüro Eickelkamp aus Sögel im Emsland - hier erfahren Sie mehr über die Prüfung von EG Kontrollgeräten.
Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht oder eine Fahrzeugkombination mit einem Gesamtgewicht über 3,5t müssen bei gewerblicher Güterbeförderung ein EG-Kontrollgerät betreiben.
Dieses EG-Kontrollgerät muss gem. §57b StVZO regelmäßig – alle zwei Jahre – geprüft werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Außerdem kann bei abgelaufener Prüfung des EG-Kontrollgerätes bei einer fälligen Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt werden.
Unser Büro hat die Ermächtigung, elektronische EG-Kontrollgeräte zu prüfen.
Da die Prüfung zeitaufwendig ist, empfiehlt sich hier eine Terminvereinbarung.
In neuen Fahrzeugen ist in der Regel schon ein digitales EG-Kontrollgerät eingebaut. Die Ermächtigung, diese zu prüfen, ist von uns beantragt. Bitte halten Sie mit uns Rücksprache, wenn Sie ein digitales EG-Kontrollgerät prüfen lassen müssen.